Bei folgenden Störungsbildern biete ich Ihnen Diagnostik,
Beratung und Therapie an

Verzögerte oder gestörte Sprachentwicklung in den Bereichen Sprachverständnis, Wortschatz, Aussprache und Grammatik

Ab 3 Jahren kann eine Sprachentwicklungsstörung als solche diagnostiziert werden.
Vielleicht weiß Ihr Kind die Bezeichnungen für die Dinge noch nicht und umschreibt diese mit Worten oder Mimik und Gestik. Auch kann es noch keine vollständigen Sätze mit einer richtigen Wortordnung bilden. Ebenso lässt Ihr Kind viele Laute aus oder ersetzt sie, so dass die Verständlichkeit für Außenstehende eingeschränkt ist. Sie beobachten, dass Ihr Kind unter seinen sprachlichen Schwierigkeiten leidet, z.B. indem es Sprechsituationen vermeidet.

 

Von einer verzögerten Sprachentwicklung spricht man, wenn ein Kind in Bereichen der Sprache wie z.B. dem Sprachverständnis, dem Wortschatz, der Grammatik, der Mundmotorik und der Lautbildung nicht altersgerecht entwickelt ist. Dabei können auch nur einzelne Bereiche betroffen sein. Die Störung ist meist komplexer und umfangreicher. Sowohl Kinder, die ein- oder mehrsprachig erzogen werden, können von Sprachstörungen betroffen sein. Eine Störung des Spracherwerbs kann unterschiedliche Ursachen haben.

 

Störungen der Aussprache

Vielleicht sagt Ihr Kind solche Sätze wie:„Mama, die Tarla deht bald in die Sule. Is nos nis.“
In der Regel verstehen Sie, was Ihr Kind Ihnen sagen möchte, auch wenn es Laute „vertauscht“.
Die Vokale werden oft von Anfang an gut beherrscht, während die Konsonanten von den meisten Kindern in einer ungefähren Reihenfolge und zu unterschiedlichen Alterszeitpunkten erworben werden. Solange ein Kind also einen Laut noch nicht erworben hat, ersetzt es diesen oder lässt ihn aus.

 

Die Laute „K“ und „G“ werden z.B. bis zum dritten Lebensjahr häufig durch „T“ und „D“ ersetzt. Das „SCH“ und „CH1“ (wie bei "weich" oder "Licht") bis zum Alter von 4,5 Jahren durch „S“ "vereinfacht".
Kinder, die eine Störung im Bereich der Aussprache zeigen, bilden keine einheitliche Gruppe.
Bei einigen Kindern sind nur die Zischlaute betroffen (z.B. „Lispeln“), während andere Kinder für ihre Umgebung fast unverständlich sein können.
Wenn Ihr Kind auch für Sie als Eltern oder die Umgebung nur schwierig zu verstehen ist; wenn es gehäuft Laute auslässt oder ersetzt und sich dies nicht verändert; wenn Ihr Kind beginnt, Sprechsituationen zu vermeiden oder zunehmend ein aggressives Verhalten entwickelt, kann das u.a. auf eine Störung der Aussprache hindeuten.

 

Störung der Hörwahrnehmung

Zeigt Ihr Kind Schwierigkeiten, Lieder auch nach vielen Wiederholungen nur in Teilen nachsingen zu können? Schaut es intensiv auf den Mund des Gesprächspartners? Findet das Kind die Geräuschkulisse im Kindergarten schnell zu laut und wirkt unkonzentriert? Oder verwechselt es ähnlich klingende Wörter und vertauscht manche Laute?
 
In der Regel zeigen sich nicht alle Aspekte gleichermaßen: das Erscheinungsbild kann unterschiedlich sein.
 
Diese Auffälligkeiten können darauf hinweisen, dass Ihr Kind Schwierigkeiten hat, auditive Informationen ("Höreindrücke") wahrzunehmen und zu verarbeiten. Es hört in der Regel gut, verarbeitet das Gehörte aber "anders", da die Störung Teilfunktionen des Hörens, das sog. zentrale Hören, betrifft. Diese sind wichtig für die Wahrnehmung und Verarbeitung von Sprache.

Myofunktionelle Störungen

Sind Sie vom Kieferorthopäden oder Zahnarzt Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter auf ein sog. „falsches Schluckmuster“ aufmerksam gemacht worden?
 
Was bedeutet das?
Von einem abweichenden Schluckmuster spricht man, wenn die Zunge beim Schlucken gegen oder zwischen die Zähne anstatt gegen den Gaumen drückt. Als Muskel hat die Zunge einen starken Einfluss auf den Kiefer, den Gaumen und die Zähne.
So besteht das Risiko, dass die Zähne sich verschieben oder dass sich der Kiefer verformt. Ein sog. falsches Schluckmuster kann also den Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung verzögern oder diesem entgegen wirken.
 
Ein positives Resultat einer myofunktionellen Behandlung ist in einem hohen Maße abhängig von einer guten Kooperation und Motivation auf Seiten des Kindes bzw. des Jugendlichen und seiner Eltern. Das schließt die regelmäßige Umsetzung der Übungen und Empfehlungen im Alltag ein.

„Spätsprecher“-Kinder (Late Talker)

Verständigt sich Ihr Kind im Alter von zwei Jahren im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern mit nur wenigen Worten (z.B. „Mama“, „Papa“, „Wauwau“ für Tiere usw.)? Kombiniert es Wörter wie z.B. „Pia heia“ oder „Auto los“ noch nicht?
Zeigt Ihr Kind häufig auf Gegenstände, um deutlich zu machen, was es möchte? Reagiert es bei Aufträgen, die nicht aus der Situation abzuleiten sind, gar nicht oder schaut Sie Hilfe suchend an?
 
Ungefähr 10% aller zweijährigen Kinder sind den späten Sprechern zuzuordnen. Etwa die Hälfte dieser Kinder überwindet die Verzögerung im Sprechbeginn bis zum dritten Lebensjahr, sie sind „Spätblüher“. Bei der anderen Hälfte besteht das Risiko, eine Sprachentwicklungsstörung auszubilden. Diese kann erst ab dem dritten Geburtstag diagnostiziert werden kann.
 
Sie als Eltern fragen sich an dieser Stelle bestimmt, was zu tun ist.
Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie zu einer Beratung und Diagnostik in die sprachtherapeutische Praxis kommen. Voraussetzung dazu ist eine Verordnung des Arztes.

Neurologisch bedingte Sprachstörungen

Sie haben z. B infolge eines Schlaganfalles eine Sprachstörung (z.B. Aphasie)?

Bei einer Aphasie kann es z.B. zu Schwierigkeiten beim Verstehen von Sprache, Schwierigkeiten bei der Wortfindung oder beim Lesen und Schreiben kommen. Die Beeinträchtigungen bei neurologisch bedingten Sprach- und Sprechstörungen können dabei von leichten Kommunikationsstörungen bis hin zu sehr starken Störungen reichen.
Wenn es Ihnen möglich ist, die Therapie in der Praxis wahrzunehmen (ohne Aufzug), nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Weitere Störungsbilder

Wenn Sie sich für eine Behandlung im Bereich der Stimmstörungen oder der Redeflussstörungen (z.B. „Stottern“) interessieren, wenden Sie sich gerne an meine langjährige Kollegin, Frau Daniela Geier-Bruns, mit der ich in Praxisgemeinschaft tätig bin.

Verordnungsweg

Die Sprachtherapie ist ein Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Eine sog. Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept kann durch Ihren Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Hausarzt oder Neurologen ausgestellt werden. Auch Kieferorthopäden und Zahnärzte haben die Möglichkeit, Sprachtherapie zu verordnen.

 

Liegt Ihnen eine Verordnung vor, nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt zur Vereinbarung eines Erstgespräches mit mir auf.

 

Sie haben auch immer die Möglichkeit, mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.